Den richtigen Preis finden
Der Angebotspreis entscheidet, wie schnell und zu welchem Ergebnis Sie verkaufen. Zu hoch angesetzt, bleibt die Anzeige wochenlang stehen und verliert an Wirkung; zu niedrig, verschenken Sie Geld. Maßgeblich sind vor allem:
- Lage — in Trier unterscheiden sich schon benachbarte Stadtteile deutlich, dazu kommt die Nähe zu Luxemburg
- Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr und Zustand
- Modernisierungen (Dach, Fenster, Heizung, Leitungen) und Energiekennwerte
- Vergleichbare Verkäufe der letzten Zeit in der direkten Umgebung
Wir ermitteln den Wert vor Ort und begründen ihn nachvollziehbar — nicht mit einer Zahl aus dem Internet.
Schritt 02Unterlagen zusammenstellen
Vollständige Unterlagen sparen Wochen. Käufer und ihre Bank fragen in der Regel nach:
- aktuellem Grundbuchauszug und Flurkarte (Liegenschaftskarte)
- Grundrissen, Schnitten und einer Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Baugenehmigung bzw. Baubeschreibung, bei Anbauten deren Genehmigung
- Nachweisen über Modernisierungen
- bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Stand der Erhaltungsrücklage
Was fehlt, beschaffen wir auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht bei Grundbuchamt, Katasteramt oder Hausverwaltung.
Schritt 03Energieausweis: Pflicht vor der ersten Anzeige
Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen Immobilienanzeigen die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis enthalten (§ 87 GEG), und der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG). Fehlt er, drohen Bußgelder. Ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis nötig ist, hängt vor allem von Baujahr und Zahl der Wohnungen ab — wir klären das mit Ihnen und beauftragen den Aussteller.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Ihrer Immobilie — wir melden uns persönlich mit einer Ersteinschätzung. Unverbindlich.
Jetzt Angaben machenVermarktung und Besichtigungen
Ein gutes Exposé mit professionellen Fotos und Grundrissen ist die Visitenkarte Ihrer Immobilie. Veröffentlicht wird auf den gängigen Portalen, auf remimmo.com und in den sozialen Medien — zuerst aber bei unseren vorgemerkten Suchkunden.
Zu Besichtigungen kommen nur Interessenten, deren Suchprofil passt und die ihre Finanzierung belegen können. So bleibt Ihnen Besichtigungstourismus erspart.
Schritt 05Kaufvertrag und Notar
- Sie einigen sich mit dem Käufer über Preis und Übergabetermin.
- Der Notar entwirft den Kaufvertrag; beide Seiten erhalten ihn vorab zur Prüfung.
- Beurkundung beim Notar — erst damit ist der Verkauf wirksam.
- Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung und fordert den Kaufpreis an, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Nach Zahlungseingang: Schlüsselübergabe mit Protokoll, danach Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Wir bereiten den Notartermin vor, liefern dem Notar alle Daten und begleiten Sie bis zur Übergabe.
Schritt 06Welche Kosten hat der Verkäufer?
- Maklerprovision: bei Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatkäufer gleich verteilt zwischen Verkäufer und Käufer (§ 656c BGB). Die Konditionen stehen vorab schriftlich im Maklervertrag.
- Energieausweis, falls noch keiner vorliegt.
- Löschung nicht mehr benötigter Grundschulden sowie ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Darlehen vorzeitig abgelöst wird.
- Steuer auf den Veräußerungsgewinn nur in bestimmten Fällen (unter zehn Jahre Besitz und keine Eigennutzung, § 23 EStG).
Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer.
Trier & LuxemburgVerkaufen im Grenzraum
Viele Kaufinteressenten in Trier und Umgebung arbeiten in Luxemburg. Wir sitzen an der Luxemburger Straße in Trier, kennen beide Seiten der Grenze und sprechen Käufer aus Deutschland und Luxemburg gezielt an.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie?
Das hängt vor allem von Lage, Zustand und Preis ab. Mit vollständigen Unterlagen und einem marktgerechten Angebotspreis verkürzt sich die Vermarktung deutlich — fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis?
Ja, in aller Regel. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und Immobilienanzeigen müssen die wichtigsten Energiekennwerte nennen. Ausnahmen gibt es z. B. für Baudenkmäler.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatkäufer gilt seit Dezember 2020: Wird die Provision auf beide Seiten verteilt, zahlen Verkäufer und Käufer je die Hälfte (§ 656c BGB). Die genauen Konditionen vereinbaren wir vorab schriftlich.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?
Bei Privatimmobilien fällt Steuer auf den Gewinn in der Regel nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben (§ 23 EStG). Bitte lassen Sie Ihren Fall von einem Steuerberater prüfen.
Persönlich statt Formular?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir melden uns noch am selben Tag.
Ersteinschätzung anfragen
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.